Rechtsgrundlagen Religionsunterricht

Anträge, Erlasse, Fachcurricula, Rechtsbestimmungen

Auf dieser Homepage finden Sie nach Stichworten geordnet alle denkbaren Auskünfte zu rechtlichen Fragen des RU an der Schule. Sie wurden von den kath. Bistümern und den ev. Kirchen in Hessen zusammengestellt. 

Antrag auf konfessionell gemischte Lerngruppen

Sie können diesen Antrag von der Schulamtsseite oder hier herunterladen.

Die Anträge für das folgende Schuljahr sollten im April abgegeben werden.  

Den Erlass des Hessischen Kultusministeriums zum Religionsunterricht, Stand 15. April 2020, wie auch die Verfügung des Staatlichen Schulamtes Frankfurt vom 5.4. 2016 finden Sie hier (Erlass) und hier (Verfügung).

 

Konfessionell kooperativer Religionsunterricht

Empfehlung Deutsche Bischofskonferenz zum konfessionell kooperativen RU

Die Empfehlungen in 13 Thesen

Verordnung zum Ethikunterricht von 2016

Einsatz v. Religionslehrkräften in Ehtik nach §5 EthUV/

Der Religionsunterricht im Spiegel der Bildungsziele für hessische Schulen

 

Primarstufe

Kerncurriculum kath. Religion

Leitfaden Katholische Religion

Planungshilfe Katholische Religion

Auf dieser Seite des Hessischen Kultusministeriums finden Sie diese und weitere Kerncurricula der Primarstufe.

 

Sekundarstufe I

Kerncurriculum kath. Religion - Hauptschule

Kerncurriculum kath. Religion - Realschule

Kerncurriculum kath. Religion - Gymnasium

Leitfaden kath. Religion

Handreichung IGS kath. Religion

Planungshilfe kath. Religion

Auf dieser Seite des Hessischen Kultusministeriums finden Sie diese und weitere Kerncurricula für die Sek I. 

 

Sekundarstufe II und Berufsbildende Schulen

KCGO

Literatur-Hinweise zum KCGO

 

Auch auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums finden Sie das Kerncurriculum Sek 2 (KCGO), Umsetzungsbeispiele, Beispiele für fächerübergreifende Themen und anderes.

Ebenso finden sich dort der Lehrplan für das Fach Katholische Religion in Berufsbildenden Schulen. 

 

Förderschule

Den Lehrplan für das Fach Katholische Religion an den Schulen für Lernhilfe, Stand Februar 2009, können Sie hier von der Seite des Hessischen Kultusministeriums abrufen.

Nicht nur für Religionslehrkräfte - Das Masernschutzgesetz gilt seit März 2020

Wichtig zu beachten für alle Lehrkräfte, die nach 1970 geboren wurden, aber auch für Praktikant*innen und jeden, der in der Schule arbeitet:

Seit März 2020 gilt das vom Deutschen Bundestag beschlossene Maserschutzgesetz als Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes. Das bedeutet, dass jede*r einen Nachweis über eine Masernschutzimpfung erbringen muss.

Mehr Informationen gibt es beim Hessischen Kultusministerium. Das Gesetz im Wortlauf finden sie im Bundesgesetzblatt online

 

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