Angst und Unsicherheit überwinden
Generalvikar Wolfgang Rösch und Bischof Dr. Georg Bätzing sichern den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bistum Limburg zu, dass die Grundordnung zum kirchlichen Arbeitsrecht im Blick auf die sexuelle Orientierung sowie das Beziehungsleben bzw. den Familienstand keine Anwendung findet. „Die sexuelle Orientierung, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe wird keine arbeitsrechtlichen Sanktionen nach sich ziehen“, schreibt Rösch in einer Erklärung an alle Mitarbeitenden vom 18. Februar 2022. Dies gelte für alle Gruppen von kirchlichen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, für die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle, die mit einer „Missio canonica“ oder einer besonderen bischöflichen Beauftragung ihren Dienst wahrnehmen. „Unsere Zusicherung gilt sowohl für bestehende als auch künftige Arbeitsverhältnisse“, so der Generalvikar. Er ermutige auch alle anderen kirchlichen Rechts- und Anstellungsträger im Bistum Limburg im caritativen und verbandlichen Bereich sowie auf Ebene der Kirchengemeinde, eine ähnliche Selbstverpflichtung einzugehen.
Durch die breite innerkirchliche und gesellschaftliche Diskussion über das kirchliche Arbeitsrecht und die Grundordnung habe man erkannt, dass Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklafften. Die jetzige Form der Grundordnung decke den Anspruch des Evangeliums nicht ab. Dies habe bei nicht Wenigen zu Verletzungen und Unsicherheiten geführt. „Ich lerne und mir ist bewusst, dass diese Anwendung der Grundordnung zu Diskriminierungen und zu einer Atmosphäre der Unsicherheit und Angst geführt hat. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in ihrer Lebenssituation nicht wertgeschätzt. Dadurch entstand viel Leid, und dafür bitte ich um Vergebung“, schreibt Generalvikar Rösch. Im Bistum Limburg bekenne man sich zu Vielfalt und Diversität. Angst und Unsicherheit soll auf allen Ebenen überwunden werden.
Der Generalvikar ging auch auf die schwere Krise der katholischen Kirche ein. „Alle, die in der Seelsorge und der Verwaltung arbeiten, die in unseren Einrichtungen, bei der Caritas, in Kindertagesstätten und Schulen wirken, sind beruflich und privat besonders herausgefordert. Es ist nicht leicht, sich in der Dienstgemeinschaft als Trägerin und Träger der kirchlichen Sendung mit ihrer starken und frohen Botschaft zu verstehen“, so Rösch. Es sei eigentlich der Anspruch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für das Evangelium einzustehen und die Menschenliebe Gottes erfahrbar machen zu wollen.
Generalvikar und Bischof dankten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür, dass sie in einer Zeit des Umbruchs den Weg mitgehen.
- Erklärung des Generalvikars
In einem Brief erklärt Generalvikar Rösch, dass die Grundordnung zum kirchlichen Arbeitsrecht im Blick auf die sexuelle Orientierung sowie das Beziehungsleben bzw. den Familienstand keine Anwendung findet.