Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts
Empfehlungen der Bischöfe für die Kooperation des katolischen und evangelischen Religionsunterrichts ...
... in 13 Thesen. (2016)
1. Der konfessionelle Charakter des RU bleibt bestehen. Er gewährleistet, dass die Schüler durch die Beschäftigung mit dem Wahrheitsanspruch bestimmter religiöser Tradition zur Bildung eigener reflektierter Positionen und zu einer starken Toleranz geführt werden. Erst eine Vielfalt religiös bildender Fächer ermöglicht interreligiöses Lernen wie rel. Dialogfähigkeit.
2. Der Rückgang der getauften Schüler, die Aufwertung des Fachs Ethik, die Zunahme muslimischer Schüler ebenso wie bereits bewährte Modelle von Kooperation führen zu den neuen Empfehlungen.
3. Schon in „Die bildende Kraft des RU“ (1996) wurde die Perspektivübernahme ? und damit das Eingeständnis der Begrenztheit der eigenen Perspektive ? als didaktisches Grundprinzip erkannt.
4. Obgleich die Konfessionsbildung der Christenheit ein zu überwindendes Übel ist, zeugt die Vielfalt auch vom Reichtum des Christentums. Daher ist eine Verschmelzung zu einem Christentum jenseits konfessioneller Prägungen kein Weg; stattdessen soll man jeweils den konfessionellen Bestand auf dem Hintergrund gemeinsamer Inhalte erarbeiten und in gemeinsamen Fachcurricula formulieren.
5. Ein konf.- koop. RU muss konzeptionell Gemeinsamkeiten stärken und konfessionellen Unterschieden gerecht werden.
6. Die Konfessionalität richtet sich nach der Lehrkraft. Ihre Bereitschaft zur konf. Kooperation ist Voraussetzung (konfessionsbewusstes und differenzsensibles Unterrichten).
7. Die bisherigen Formen von Kooperationen haben gezeigt, dass es bei allen Beteiligten zu einer Stärkung der konfessionellen Prägung kam. Die Akzeptanz war auf beiden Seiten hoch.
8. Es bedarf zusätzlich der Förderung durch Land und Kirchen sowie einer entsprechenden Didaktik. Es wird bei allen zusätzlicher Aufwand abgefordert werden müssen.
9. Die Bischöfe entwickeln kein bundeseinheitliches Modell von konf.koop.RU, dafür sind die Situationen zu unterschiedlich. Hier tragen die Diözesen Verantwortung.
10. Theologisch gilt als gemeinsame Grundlage das Christusbekenntnis, die Anerkennung der Hl. Schrift als Wort Gottes und die altkirchlichen Bekenntnisse. Die Taufe gliedert alle Christen in Christus ein, sie ist das einigende Band. Zurückgreifen kann man auf einen Grundkonsens in der Rechtfertigungslehre. Annäherungen gibt es hinsichtlich des Sakramentenverständnisses. Gemeinsamkeiten bestehen in ökumenischen Feiern, in Diakonie und im Wirken in die Gesellschaft.
Als trennend gelten das unterschiedliche Kirchenverständnis und die Kirchenpraxis.
11. Konf. koop. RU kann zu einem bedeutenden ökumenischen Lernort werden, wenn die Unterschiede im Horizont einer „Hierarchie der Wahrheiten“ auf das Christusbekenntnis hin erschlossen werden.
12. Mit dem konf. koop. RU wird die Dialog- und Urteilsfähigkeit der Schüler gestärkt, indem sie Grundwissen erwerben, Formen von Glauben reflexiv erschließen, Glaubenszeugen begegnen und kirchliche Orte erschließen. Dabei arbeiten sie die Bedeutung ihrer eigenen Konfessionalität heraus und entwickeln fundiertes Verständnis für andere Konfessionen und Einstellungen.
13. Anderskonfessionelle o. nichtreligiöse SuS nehmen mit allen Rechten u. Pflichten am RU teil.