Mentorat
WAS BEDEUTET MISSIO CANONICA?
Katholische Religionslehrkräfte benötigen über die staatliche Unterrichtserlaubnis hinaus eine Missio canonica. Das ist die Sendung (missio) des Bischofs für den Dienst als Religionslehrer*in. Damit wird deutlich gemacht, dass Lehrer*innen ihren Auftrag von der Kirche erhalten und damit nicht (nur) in eigenem Namen vor einer Klasse stehen, sondern auch im Namen der Kirche, der sie angehören. Kinder, Jugendliche, Eltern und Kollegen nehmen ihre Religionslehrer*innen eben auch als kirchliche Vertreter wahr und werden sie auch daraufhin befragen. Seitens des/der Religionslehrers/Religionslehrerin bedarf es dazu eines kritisch durchdachten, innerlich verwurzelten Glaubens, der sowohl durch ein wissenschaftliches Studium reflektiert wurde, als auch in der persönlichen Lebenshaltung wirksam wird. Was die Bedeutung der persönlichen Lebensführung anbelangt, gibt es eine neue Entwicklung hinsichtlich der Grundordnung, die im Brief des Dezernenten Ralf Stammberger (s. unten) zusammengefasst ist. Darin heißt es u.a.:
Konkret bedeutet dies, dass Fragen der sexuellen Orientierung und der Gestaltung von Partnerschaften weder bei jenen, die bereits eine Missio erteilt bekommen haben, noch bei jenen, die künftig eine solche erhalten wollen, von Belang sind. Vielmehr geht es künftig allein um die persönliche Identifikation mit dem kirchlichen Auftrag.
In dem Brief finden Sie auch das entsprechende Schreiben des Generalvikars des Bischofs von Limburg, Domkapitular Wolfgang Rösch, verlinkt.
Brief des Dezernenten zur Grundordnung (Februar 2022)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Religionslehrkräfte leisten Sie einen sehr wertvollen Dienst, indem Sie Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Zugang zu religiösen und ethischen Fragestellungen sowie Glaubensüberzeugungen und Werthaltungen eröffnen. Im Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern, aber auch im Kollegium werden Sie angesprochen, sowohl was Ihre persönlichen Überzeugungen anbelangt, als auch hinsichtlich der Theorie und Praxis kirchlichen Handelns insgesamt. Gerade letzteres ist, angesichts des vielfältigen Versagens kirchlicher Akteure aber auch der Institution selbst, nicht immer einfach. Danke, dass Sie das auf sich nehmen und hier Rede und Antwort stehen auch für Fragen, die Sie nicht zu verantworten haben, für die Sie aber in Ihrer Rolle angefragt werden!
Wie Sie den Diskussionen der vergangenen Wochen um den Umgang mit der Grundordnung des kirchlichen Dienstes entnommen haben, wird eine Änderung derselben noch im Laufe diesen Jahres angestrebt. Dabei geht es insbesondere darum, dass Fragen der sexuellen Orientierung und des Charakters eingegangener Partnerschaften nicht mehr als Elemente der Loyalitätsobliegenheiten herangezogen werden. Auch wenn dies in der Vergangenheit in unserem Bistum – soweit ich informiert bin – regelmäßig nicht zur Anwendung gekommen ist, gab es jedoch grundsätzlich die Möglichkeit dazu.
Mit dem Schreiben vom 18. Februar 2022 hat der Generalvikar des Bischofs von Limburg, Domkapitular Wolfgang Rösch, entschieden, die entsprechenden Regelungen aus der Grundordnung des kirchlichen Dienstes für das Bistum Limburg nicht anzuwenden. (Download)
Konkret bedeutet dies, dass Fragen der sexuellen Orientierung und der Gestaltung von Partnerschaften weder bei jenen, die bereits eine Missio erteilt bekommen haben, noch bei jenen, die künftig eine solche erhalten wollen, von Belang sind. Vielmehr geht es künftig allein um die persönliche Identifikation mit dem kirchlichen Auftrag.
Mir ist bewußt, dass diese Fragen in der Vergangenheit zu Verunsicherungen und Verletzungen geführt haben. Nicht zuletzt die Initiative #Outinchurch hat das eindrücklich vor Augen geführt. Hier ist Kirche an ihren Mitarbeiter*innen manches schuldig geblieben und selbst auch schuldig geworden.
Wo dies der Fall war, bitte ich die Betroffenen ausdrücklich um Entschuldigung. Bei Bedarf stehen die Kolleginnen und Kollegen in den Religionspädgogischen Ämtern und auch ich selbst gerne zum Gespräch zur Verfügung.
Wir alle spüren, dass unsere Kirche dringend der Veränderung bedarf. Der Synodale Weg in Deutschland ebenso wie der beginnende Synodale Weg auf weltkirchlicher Ebene sind für mich Zeichen dafür, dass diese Veränderung begonnen hat. Ich bin aber auch dankbar, dass wir hier in unserer Diözese bereits erste praktische Schritte gehen können, die sich als Schritte auf diesem Weg verstehen.
Letztlich geht es darum, dass wir jungen Menschen etwas von dem, was wir für uns als wertvoll erfahren haben, weitergeben. Was sie daraus machen, werden sie selbst frei zu entscheiden haben.
Danke für Ihren Beitrag dazu!
Mit freundlichem Gruß,
Ihr
Ralf Stammberger
Dezernent des Dezernats "Schule und Bildung"
Neue Missio-Ordnung (März 2023)
Hier finden Sie die neue Neue Musterordnung für die Erteilung der Missio canonica, herausgegeben von der Deutschen Bischofskonferenz im März 2023.
Und hier einen Bericht über einen offenen Brief der Mentorenkonferenz, in dem sie auffordert, die neue Missio-Ordnung schnell und bundesweit umsetzen. Veröffentlicht auf katholisch.de im März 2023.
Die Ordnung für die Erteilung der Missio canonica und der vorläufigen kirchlichen Bevollmächtigung an Lehrkräfte für den katholischen Religionsunterricht in der Diözese Limburg wurde veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 5/2023 vom 1. Mai 2023, Mitteilung Nr. 77, Seite 133 ff.
Das Dezernat Schule und Bildung stellt für die anspruchsvolle Aufgabe als Religionslehrer*in vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Während des Studiums hat das Mentorat die Aufgabe, Studierende zu begleiten und zu beraten. Dieses Angebot kann auch während des Referendariats gerne weiterhin in Anspruch genommen werden. Schon zu Beginn des Studiums stehen angehenden Religionslehrer*innen auch die regional verteilten Religionspädagogischen Ämter mit Rat, Tat und Medien zur Seite und das Pädagogische Zentrum (PZ) in Wiesbaden-Naurod für fachliche und spirituelle Fortbildung und Begleitung. In Anbetracht der sich rasch verändernden Erfordernisse sind Religionslehrer*innen nicht auf sich selbst gestellt, sondern haben Unterstützung von der Kirche, deren Sendung für die Welt sie mit wahrnehmen.
Über die kirchliche Unterrichtserlaubnis zur Missio canonica
Die kirchliche Bevollmächtigung gibt es in Form der zeitlich befristeten »kirchlichen Unterrichtserlaubnis« für das Referendariat, die auch unter bestimmten Umständen verlängerbar ist, und als zeitliche unbefristete Missio canonica, beantragbar nach dem 2. Staatsexamen.
In sieben Schritten zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis
- Einführungsveranstaltung der Studienbegleitung zur Missio canonica - im Rahmen des Grundkurses des Fachbereichs 07 der Goethe Universität - in Kirchähr.
- Orientierendes Gespräch mit der Geistlichen Mentorin, Frau Gabriele von Erdmann, im 1. oder 2. Semester (KHG, Campus der Goethe-Universität)
- Informierendes Gespräch mit der Studienmentorin, Frau Susanne Beul-Ring, im Laufe der ersten drei Semester (Amt für katholische Religionspädagogik, Haus am Dom)
- Kirchenpraktisches Engagement (Absprachen dazu mit Frau Beul-Ring beim informierenden Gespräch)
- Praktikumsbericht zum Kirchenpraktischen Engagement
- Reflexionsgespräch (Gruppengespräch) mit der Studienmentorin, Frau Beul-Ring, zum Kirchenpraktischen Engagement
- Abschlussgespräch mit der Geistlichen Mentorin, Frau von Erdmann, nach dem ersten Staatsexamen
Was heißt das für Sie im Einzelnen?
1 - Einführungsveranstaltung
Die Einführungsveranstaltung besuchen Sie im ersten Semester. Diese findet im Rahmen des universitären Grundkurses an einem Wochenende im Bildungshaus Kirchähr statt. Hier erhalten Sie wichtige Informationen über die Angebote des Mentorats, Anforderungen der Studienbegleitung und Profil eines Religionslehrers/einer Religionslehrerin. Die beiden Mentorinnen und Mitarbeiter des Dezernats Schule und Bildung des Bischöflichen Ordinariates Limburg werden Sie informieren und für Fragen bereitstehen.
2 - Orientierendes Gespräch
Dieses Gespräch führen Sie möglichst ebenfalls im ersten Studienjahr mit der Geistlichen Mentorin, Gabriele von Erdmann. Es dient der Reflexion der persönlichen Motivation, Lehrkraft für katholische Religion zu werden. Weiterhin soll es Orientierung im Hinblick auf die persönliche Entwicklung der religiösen Kompetenz und der gelebten Spiritualität im Studium und im zukünftigen Berufsleben geben.
3 - Informierendes Gespräch
Dieses Gespräch mit der Studienmentorin Susanne Beul-Ring hilft Ihnen herauszufinden, inwiefern Sie sich für ihr kirchenpraktisches Engagement auf bereits erbrachte ehrenamtliche Tätigkeiten beziehen können oder ob Sie sich neu auf den Weg machen müssen, sich in kirchlichen Handlungsfeldern zu engagieren.
Im Gespräch wird gemeinsam erläutert, welche Chancen ein kirchenpraktisches Engagement in den verschiedenen Bereichen bietet. Es geht um die Erfahrung, kirchlich-katholische Wirkungsfelder als Erwachsene/r aktiv mitzugestalten.
4 - Kirchenpraktisches Engagement
Das kirchenpraktische Engagement soll die Verbundenheit der Religionslehrkraft mit verschiedenen Feldern kirchlichen Lebens und Handelns fördern. Art und mögliche Gestaltung besprechen Sie mit der Studienmentorin. Das Praktikum, im Umfang von 80 - 120 Stunden, kann ein semesterbegleitendes Projekt oder auch ein Blockpraktikum sein, das in einer Gemeinde, einer Seelsorgeeinheit, einer kirchlichen Jugendeinrichtung, einem caritativen Verband, einer Senioreneinrichtung oder ähnlichem absolviert wird.
Vergessen Sie bitte nicht, sich vor dem Reflexionsgespräch von der katholischen Einrichtung, in der Sie Ihr kirchenpraktisches Engagement absolviert haben, dieses zweifach bestätigen zu lassen: zum einen im Studienbegleitbrief mit Unterschrift und Stempel, zum anderen in einer gesonderten Bestätigung über die von Ihnen erbrachte Stundenzahl und einer kurzen Beschreibung Ihres Aufgabengebietes.
In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst.
Augustinus
5 - Praktikumsbericht
Im Nachgang zum kirchenpraktischen Engagement verfassen Sie einen Praktikumsbericht, der (inkl. Deckblatt) 4-5 Seiten umfassen soll. Der Bericht ist die Grundlage für das Reflexionsgespräch und wird vertraulich behandelt. Nähere Informationen zum Bericht werden Sie beim vorausgehenden, informierenden Gespräch erhalten.
Für das Wintersemester 2024/25 stehen folgende Termine zur Auswahl:
Mittwoch, 2. Oktober 2025,15:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag, 16. Januar 2025, 14:00 – 16:30 Uhr
Montag, 24. Februar 2025, 15:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag, 27. März 2025, 14:00 – 16:30 Uhr
Bitte melden Sie sich bis drei Wochen vor Ihrem Wunschtermin per Mail an.
(Stand: 21.8.24)
6 - Reflexionsgespräch
Bitte melden Sie sich mindestens drei Wochen vorher zu einem der Gesprächstermine, die jedes Semester angeboten werden, bei der Studienmentorin an. Die aktuellen Termine finden Sie in der Informationsbox rechts.
Als Voraussetzung, um an einem Reflexionsgespräch teilnehmen zu können, schicken Sie der Studienmentorin Ihren Praktikumsbericht spätestens eine Woche vor dem von Ihnen gewählten Gesprächstermin per E-Mail-Anhang zu. Zum Reflexionsgespräch bringen Sie Ihren Studienbegleitbrief und die oben erwähnte Bestätigung über die im kirchenpraktischen Engagement erbrachte Stundenzahl mit.
Die Reflexionsgespräche finden als Gruppengespräche im Amt für katholische Religionspädagogik (RPA), Haus am Dom, Domplatz 3, 60311 Frankfurt am Main, statt.
7 - Abschlussgespräch
Das Abschlussgespräch mit der Geistlichen Mentorin planen Sie bitte bald nach dem 1. Staatsexamen ein. Hier geht es um einen Rückblick auf Ihr Studium und Ihre Entwicklung und um den Vorblick auf das Referendariat. Zudem erhalten Sie Informationen, wie Sie zur vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis gelangen. Der Nachweis über das Gespräch wird in Ihrem Studienbegleitbrief dokumentiert und ist der letzte Schritt im Rahmen des Mentorats.
Und wie geht es weiter?
Die kirchliche Unterrichtserlaubnis ist nach dem ersten Staatsexamen bei dem Bistum zu beantragen, auf dessen Territorium der Abschluss erlangt wurde. Wer in Frankfurt sein Examen abgelegt hat, beantragt sie also beim Bistum Limburg
Gleiches gilt für die Missio canonica; beantragbar nach dem 2. Staatsexamen. Auch hier ist das Bistum zuständig, auf dessen Boden die Schule steht, an der sie unterrichten. Liegt noch keine Planstelle vor, können sie die Missio canonica bei dem Bistum beantragen, welches auch die vorläufige Unterrichtserlaubnis ausgestellt hat. Weitere Infos zur Missio canonica, die Auflistung der benötigten Dokumente und die Download-Möglichkeit der Antragsformulare finden Sie unter:
https://missiocanonica.de/kirchliche-unterrichtserlaubnis-bistum-limburg/vorbereitungsdienst
(Downloads unter "Schritt 2 - Dokumente einreichen")
Bitte vergessen Sie nicht
Der Empfang der Sakramente Taufe und Firmung ist die Voraussetzung dafür, dass Sie das Fach katholische Religion unterrichten dürfen. Sollten Sie eines dieser Sakramente nicht empfangen haben, so können Sie auch dies mit Ihren Mentorinnen besprechen. In der KHG wird jedes Wintersemester ein Glaubenskurs angeboten, der Sie zur Taufe und/oder Firmung hinführt.
Noch Ein Wort zum Mentorat
Jedes Semester wird ein aktuelles Programm des Mentorates zusammengestellt, das Sie auf Ihrem Weg zur Religionslehrer/in unterstützen und begleiten soll. Die Inhalte nehmen Anregungen der Fachschaft und einzelner Studierender auf. Gerne werden dabei auch Ihre Wünsche berücksichtigt. Melden Sie sie bitte einfach an.
Neben diesen Angeboten steht Ihnen das Geistliche Mentorat, Frau Gabriele von Erdmann, für Einzelgespräche zur Verfügung. Dies gilt sowohl für seelsorgerische Belange, geistliche Begleitung, Prüfungscoaching, als auch für logotherapeutische Fragestellungen und alle weiteren Fragen, bei denen Sie denken, dass sie Ihnen weiterhelfen kann.