Menschenrechte und die Kirche: Anmerkungen aus kirchenrechtlicher Perspektive - 19.6.24
Wo Menschen zusammenleben, gibt es Recht. Die geschriebenen und die ungeschriebenen Regeln beeinflussen unser Zusammenleben. Das ist in der Schule, beim Sport und im Staat der Fall. Auch in der Kirche gibt es Regeln und Gesetze. Das mag zunächst verwundern, weil Glaube mehr ist als das Befolgen von Vorschriften. Warum also gibt es ein kirchliches Recht? Steht das nicht in Konkurrenz zum staatlichen Recht? Es gibt die allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie hat Eingang gefunden in das Grundgesetz – gibt es das auch in der Kirche? Diese und weitere Fragen, Anmerkungen, Einwände… der Teilnehmer:innen werden Raum haben an diesem Nachmittag, der die spannungsreiche Beziehung von Kirche und Staat thematisiert.
Zeit, Ort, Infos
Termin
| Mittwoch, 19. Juni 2024, 15.30 – 18.30 Uhr |
Ort
| Offizialat, Etage 2a, Haus am Dom, Domplatz 3, 60311 Frankfurt |
Referent
| Olaf Lindenberg, Kirchenrechtler und Theologe, Leiter der kirchlichen Gerichte der Bistümer Mainz und Limburg |
Leitung
| Thomas Leistner, Andrea Bargon, Esther Helfrich-Teschner – AG BBS, RPA Frankfurt |
Adressaten
| Religionslehrkräfte BBS; Interessierte |
Kosten
| freie Teilnahme |
Anmeldung
| relpaed.frankfurt@ bistumlimburg .de ; bitte mit Angabe einer Telefonnummer . |